RLV, Regelleistungsvolumen
Gemäß der Gesundheitsreform erfolgt die Vergütung der Ärzte ab 2009 größtenteils über so genannte Regelleistungsvolumina (RLV). Diese Website macht es sich zur Aufgabe, die RLV für Ärzte, Journalisten und interessierte Bürger zu erklären.
Die Vergütung der Ärzte für die Behandlung von Kassenpatienten ist äußerst kompliziert und intransparent. Denn der Arzt erhält sein Honorar nicht direkt vom Patienten oder von dessen Krankenkasse. Vielmehr zahlen die Krankenkassen Geld an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), das diese dann an die Ärzte verteilen.
Die Kassen zahlen eine im Voraus festgelegte Geldsumme als "morbiditätsbedingte Gesamtvergütung" an die KVen für die Behandlung der Patienten (kurative Leistungen). Aufgrund von Werten aus der Vergangenheit weiß die KV, wie viel Geld für bestimmte Sonderposten wie Leistungen im ärztlichen Notfalldienst, dringende Hausbesuche, Laborwerte, Strahlentherapie, Sachkosten u.a. benötigt wird. Die für diese "freien Leistungen" kalkulierte Geldsumme (rund 1/3) wird der "morbiditätsbedingten Gesamtvergütung" entnommen (Vorwegabzug, Rückstellungen). Und erst was dann übrig bleibt, wird im Rahmen der RLV an die Ärzte verteilt.
Dazu wird je Fachgruppe ein Fallwert festgelegt, also ein Eurobetrag je behandeltem Patienten und Quartal. Für Hausärzte kann das ein Betrag von rund 35 Euro sein, die die kurative Behandlung für ein ganzes Quartal abdeckt.
Das Regelleistungsvolumen eines Arztes ergibt sich, indem man den Fallwert mit der Zahl der Fälle des Arztes im Vorjahresquartal multipliziert.
Zusätzlich zum RLV können einige Ärzte noch begrenzt Röntgenuntersuchungen abrechnen. Hausärzte können zusätzlich begrenzt Ultraschall, kleine Chirurgie, Belastungs-EKG u.ä. Spezialleistungen abrechnen. Das Geld für diese "zusätzlichen Honorarvolumina" stammt ebenfalls aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, und zwar aus den vorab gemachten Rückstellungen.
2010 wurde die Systemaik insoweit leicht verändert, als diese zusätzlichen Honorarvolumina in der Höhe stark gekürzt wurden und nun mit den RLV ein arztindividuelles Honorarvolumen ergeben.
Außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zahlen die Kassen zusätzliche Honorare für "besonders förderungswürdige Leistungen" . Dazu gehören alle Vorsorgeuntersuchungen (bei Kindern, Krebsfrüherkennung, Gesundheitsuntersuchung) und Impfungen.
Zusammenfassend zahlen die Kassen also:
Letzteres wird zunächst einmal für die Vergütung folgender Leistungen verwendet:
Und erst was dann übrig bleibt, steht zur Verteilung auf die Regelleistungsvolumina und zur Verfügung.
Vom Ziel, eine angemessene Vergütung in Euro und Cent zu erhalten, ist die Ärzteschaft ebensoweit entfernt wie mit den Honorarbudgets, die bis 2008 galten.
Als erste Schritte haben wir hier die Rechtsgrundlagen zusammengefasst und Hilfestellungen für die Berechnung. Hier finden Sie Stolpersteine.
zuletzt geändert von Hans-Peter Meuser am 22.9.2010