Rechtsgrundlagen
Die Regelleistungsvolumina basieren in ihren Details auf zwei Beschlüssen des erweiterten Bewertungsausschusses, dem Vertreter der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigungen und als Schlichter Prof. Jürgen Wasem angehört haben.
Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses:
7. Sitzung vom 27. und 28. August 2008
8. Sitzung vom 23. Oktober 2008
Aufbauend auf diesen Grundlagen werden in den einzelnen KVen Honorarverträge mit den Krankenkassen abgeschlossen. Hier beispielhaft ein Link zum Honorarvertrag der KV Nordrhein.
Die Regelleistungsvolumina selbst finden ihre gesetzliche Begründung im Sozialgesetzbuch 5, dem SGB-V, und zwar in § 87b und § 87c .
Ähnlich kompliziert wie die gesetzlichen Grundlagen und die Beschlüsse des Bewertungsausschusses ist die Umsetzung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen,von denen ich beispielhaft die KV Nordrhein anführen möchte: So funktionieren die RLV.
erstellt von Hans-Peter Meuser am 31.12.2008