logo
RLV ab 2009
Was sind RLV?
RLV  Hausärzte
RLV  Fachärzte
Rechtsgrundlagen
Stolpersteine
Interessante Links
Tips, Empfehlungen
Impressum

RLV Fachärzte

Die RLV werden in jeder KV für jede Fachgruppe in jedem Quartal neu festgesetzt. Das RLV einer Praxis errechnet sich aus der Fallzahl und dem Fallwert. Hier zeige ich Ihnen den Vergleich der RLV durchschnittlicher Fachärzte im Jahresverlauf 2009, beispielhaft für den KV-Bezirk Nordrhein. Dabei beschränke ich mich auf einige häufige Fachgruppen. Die kompletten Listen der Fallzahlen und Fallwerte finden Sie auf der Homepage der KVNO.

Die aktuellen Werte bitte ich den Homepages der einzelnen KVen zu entnehmen.

Augenärzte1. Quartal2. Quartal3. Quartal4. Quartal
Fallwert21,45 €18,19 €18,97 €18,50 €
durchschn. Fallzahl je Arzt

1288,09

1412,081298,411320,76 
Regelleistungsvolumen (RLV)27.629,53 €25.685,74 €24.630,84 €24.434,06 

Chirurgen1. Quartal2. Quartal3. Quartal4. Quartal
Fallwert30,88 €25,96 €28,78 €28,32 €
durchschn. Fallzahl je Arzt685,42759,57737,72702,00 
Regelleistungsvolumen (RLV)21.165,77 €19.718,44 €21.231,58 €19.880,64 

Frauenärzte1. Quartal2. Quartal3. Quartal4. Quartal
Fallwert15,96 €13,81 €14,51 €14,08 €
durchschn. Fallzahl je Arzt926,28

963,06

912,90928,63 
Regelleistungsvolumen (RLV)14.783,43 €13.299,86 €13.246,18 €

13.075,95 

 
HNO-Ärzte1. Quartal2. Quartal3. Quartal4. Quartal
Fallwert30,62 €26,79 €28,40 €27,28 €
durchschn. Fallzahl je Arzt1155,921110,401026,611079,57 
Regelleistungsvolumen (RLV)35.394,27 €29.747,62 €29.155,72 €29.450,67 

Hautärzte1. Quartal2. Quartal3. Quartal4. Quartal
Fallwert19,31 €15,78 €15,69 €15,68 €
durchschn. Fallzahl je Arzt1392,34

1584,05

1479,881427,41 
Regelleistungsvolumen (RLV)26.886,08 €24.996,31 €23.219,32 €22.381,78 

Orthopäden1. Quartal2. Quartal3. Quartal4. Quartal
Fallwert30,11 €25,50 €26,49 €25,81 €
durchschn. Fallzahl je Arzt1128,431177,481131,851130,91 
Regelleistungsvolumen (RLV)33.977,02 €30.025,74 €29.982,71 €29.188,78 

Urologen1. Quartal2. Quartal3. Quartal4. Quartal
Fallwert26,05 €22,10 €22,92 €21,85 €
durchschn. Fallzahl je Arzt937,40974,12922,46966,53 
Regelleistungsvolumen (RLV)24.419,27 €21.528,05 €21.142,78 €21.118,68 

Bei der Interpretation dieser Zahlen ist Einiges zu beachten, weil sonst Fehlinterpretationen zu den Umsätzen der Ärzte unausweichlich sind:

1. Bei jeder Fachgruppe machen die Regelleistungsvolumina nur einen Teil der Kassenhonorare aus. Zusätzlich können sogenannte "freie Leistungen" abgerechnet werden, die von Fachgruppe zu Fachgruppe sehr unterschiedlich ausfallen können. So erbringen z.B. Frauenärzte und Urologen in erheblichem Umfang Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen, Frauenärzte zusätzlich auch Schwangerschaftsbetreuungen und Schutzimpfungen. Hautärzte können Hautkrebs-Screenings abrechnen, Chirurgen, Orthopäden, Hautärzte und Urologen bestimmte Operationen. Auch Psychotherapien und Akupunktur werden außerhalb der RLV vergütet. So kommt es, dass in einigen Fachgruppen (z.B. Gynäkologie) die RLV nur einen Anteil von rund 30 % am Kassenumsatz haben, in anderen (HNO, Neurologie) über 90 %. Ein Vergleich der oben gebrachten Zahlen dergestalt, dass z.B. Orthopäden mehr als doppelt so große Kassenumsätze hätten als Gynäkologen wäre aus diesem Grund völlig falsch.

2. Es sind Durchschnitte angegeben. Auch innerhalb der Fachgruppen gibt es große Unterschiede in der Größe und im Umsatz von Praxen. Einzelne große Praxen mit großen Umsätzen verzerren den Durchschnittswert so, dass in jeder Fachgruppe der "Median-Arzt" immer weniger Umsatz hat, als der "Durchschnittsarzt". Zum Unterschied von Median und Durchschnitt vgl. die gängigen Erläuterungen, z.B. auf Wikipedia. In allen Fachgruppen ist es deshalb so, dass rund 35-40% der Ärzte mehr, und 60-65% weniger verdienen als der Durchschnitt. Der "Medianarzt" hätte ebenso viel Kollegen, die mehr verdienen als er selbst, wie Kollegen, die weniger verdienen. Er wäre der Mittlere in einer nach Verdienst aufsteigenden Reihe.

3. Angegeben sind die Brutto-Kassenumsätze. Hinzu kommen Einnahmen aus Privatbehandlung (sehr unterschiedlich nach Fachgruppe und Lage der Praxis (Villenviertel / sozialer Brennpunkt). Im Durchschnitt 20% der Gesamteinnahmen einer Praxis.

4. Abgezogen werden müssen sämtliche Praxiskosten, ehe man zum entnahmefähigen Gewinn kommt. Vom entnahmefähigen Gewinn ist ein rechnerischer Abzug von rund 16.000 Euro jährlich (für Arbeitgeberanteile zu Sozialversicherungen, Lohnfortzahlung) zu machen, um eine für den Vergleich mit Bruttolohn oder Bruttogehalt von Arbeitnehmern halbwegs taugliche Zahl zu erhalten. Aber auch dann ist noch keine Berücksichtigung des eingesetzen, in der Praxis steckenden Eigenkapitals oder des unternehmerischen Risikos gegeben.  

erstellt 2.9.2009, nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.  Zuletzt überarbeitet am 22.9.2010.

Autor: Hans-Peter Meuser